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Wahl zum Domkirchenkollegium 2025

Wahlergebnisse

Platzierung Name Stimmen Prozent
1 Julius Schmitzer 180 60,20%
2 Dr. Christian Blome 157 52,51%
3 Dr. Joachim Seybold 145 48,49%
4 Sabina Jaeckel-Engler 136 45,48%
5 Tabea Storbeck 126 42,14%
6 Rainer Fineske 114 38,13%
7 Christian Ludwig Prinz von Preußen 113 37,79%
8 Johann-Friedrich Graf Brockdorff-Dallwitz 111 37,12%
9 Lammert Rapke Wijma 109 36,45%
10 Henrik Iversen 107 35,79%
11 Dr. Britta Martini 106 35,45%
12 Dr. Rainer Schmack 106 35,45%
13 Donald Orlov-Wehmann 67 22,41%
14 Dr. Andreas Schwennicke 66 22,07%
15 Dr. Paul Gaitzsch 65 21,74%
16 Frank Mattat 50 16,72%
17 Dr.-Ing. Walter Weiblen 43 14,38%

Zu Domkirchenrätinnen bzw. Domkirchenräten wurden somit gewählt:

Julius Schmitzer
Dr. Christian Blome
Dr. Joachim Seybold
Sabina Jaeckel-Engler
Tabea Storbeck
Rainer Fineske
Christian Ludwig Prinz von Preußen
Johann-Friedrich Graf Brockdorff-Dallwitz


Zu Ersatzältesten wurden gewählt:

Lammert Rapke Wijma
Henrik Iversen
Dr. Britta Martini
Dr. Rainer Schmack

Die Wahlbeteiligung lag bei 19,9 %.

Nach EKBO-Ältestenwahlgesetz § 24 kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung gegen die Wahl oder die Gewählten schriftlich begründete Beschwerde beim Kreiskirchenrat einlegen. Mit ihr kann nur geltend gemacht werden, dass das Wahlverfahren Fehler enthalte oder dass eine Gewählte oder ein Gewählter nicht wählbar sei.

Der Wahlvorstand

 

Bekanntmachungen der Wahlkommission zur Wahl zum Domkirchenkollegium 2025

In der Zeit vom 03.-17.11.2025 liegt das Wahlberechtigtenverzeichnis zur Auskunftserteilung in der Küsterei bereit. Es wird Auskunft darüber gegeben, ob und mit welchen Angaben die oder der Auskunftsuchende im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist. Zur Auskunftserteilung vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Küsterei.
Wer wahlberechtigt, jedoch in das Wahlberechtigtenverzeichnis nicht eingetragen ist, hat das Recht, bis zum Ablauf des 17.11.2025 schriftlich Beschwerde beim Domkirchenkollegium einzulegen.

Die Bekanntmachung des am 01.10.2025 aufgestellten Gesamtwahlvorschlags für die Wahl zum Domkirchenkollegium am 30.11.2025 erfolgt ab sofort durch Aushang im Vorraum der Domküsterei (Portal 11) und durch Abkündigung im Gottesdienst am 05.10.2025. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl, die persönlich oder durch eine/n Bevollmächtigte/n mündlich oder schriftlich frühestens nach Zugang der Wahlbenachrichtigung, spätestens jedoch bis zum 26.11.2025 zu beantragen ist. Die Kandidierenden stellen sich am Sonntag, dem 09.11.2025, nach dem 10-Uhr–Gottesdienst im Sophie-Charlotte-Saal vor und beantworten auch Ihre Fragen.

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